ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AKADEMIE FÜR OFFENES BEWUSSTSEIN (AVOB)
Artikel 1: Anmeldung
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die AVOB als Coaching, Training, Beratung etc. für Unternehmen, Organisationen, Privatpersonen, Gruppen etc. anbietet, im Folgenden „Kunde“ genannt.
b. Darüber hinaus gelten diese Bedingungen für alle anderen Unternehmungen, auf die sie für anwendbar erklärt worden sind.
c. Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn die AVOB schriftlich zustimmt.
d. Andere Bedingungen gelten nur, wenn die AVOB ihnen schriftlich zugestimmt hat.
Artikel 2: Vertrag
Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und den AVOB kommt zustande durch:
a. eine mündliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der AVOB, wenn beide Parteien dies wünschen.
b. eine digitale oder schriftliche Annahme/Bestätigung des Auftraggebers an die AVOB oder umgekehrt.
Artikel 3: Bedenkzeit und Annullierungsbedingungen
a. Jeder, der einen Auftrag mit der AVOB eingeht, hat eine Bedenkzeit von vierzehn Tagen, innerhalb derer der Auftraggeber immer noch entscheiden kann, den Auftrag kostenlos zu stornieren. Dies hat stets digital oder schriftlich zu erfolgen. Das Recht erlischt nach Beginn der Schulung oder nach Beginn des gewählten Schulungsprogramms.
b. Diese Frist beginnt in dem Moment, in dem eine mündliche Vereinbarung getroffen wurde oder eine digitale oder schriftliche Annahme/Bestätigung stattgefunden hat. Im letzteren Fall ist das Datum der E-Mail oder des Poststempels maßgeblich.
c. Die folgenden Stornierungsbedingungen gelten für alle Ausbildungsprogramme, Kurse und Retreats:
Die Stornierung muss immer schriftlich erfolgen.
Bei einer Stornierung bis zu 8 Wochen vor Beginn der Ausbildungsprogramme, Kurse, Trainings und Retreats werden 10% des vereinbarten Preises fällig.
Bei Stornierungen ab 6 Wochen vor Beginn der Ausbildungsprogramme, Kurse, Trainings und Retreats sind 50% des vereinbarten Preises fällig.
Bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor Beginn der Bildungsprogramme, Kurse, Trainings und Retreats ist der volle vereinbarte Preis des gewählten Lernprogramms oder Retreats fällig.
Nach Beginn der Bildungsprogramme, Kurse, Trainings und Retreats ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Schließen Sie für Exerzitien gegebenenfalls eine Reiseversicherung ab, um eine Entschädigung zu erhalten, wenn Sie im Krankheitsfall nicht teilnehmen können.
Artikel 4: Rechnungsstellung
a. Privatpersonen, die ein individuelles Coaching-Programm in Anspruch nehmen, erhalten nur auf Anfrage eine Rechnung, und zwar in digitaler Form, es sei denn, sie wünschen eine Zusendung per Post.
b. Privatpersonen, die an einem Trainingsprogramm teilnehmen, erhalten die Rechnung pro Trainingsjahr im Voraus digital, auf Wunsch auch per Post. Es besteht die Möglichkeit, eine Zahlungsregelung in Anspruch zu nehmen. Die Zahlungsmodalitäten sind auf dem Anmeldeformular für die Fortbildung angegeben. (siehe beigefügtes Anmeldeformular).
c. Im Falle einer monatlichen Zahlung der Ausbildungskosten veranlasst der Auszubildende eine Ermächtigung zur Ratenzahlung. Diese wird in den Vertrag aufgenommen. Die Ermächtigung kann auch bei vorzeitigem Abbruch des Kurses nicht widerrufen werden. Ratenzahlungen werden während des Kurses/der Ausbildung zu Beginn des Monats eingezogen.
d. Unternehmen und Organisationen, die einen ihrer Mitarbeiter an der Ausbildung teilnehmen lassen, erhalten pro Ausbildungsjahr im Voraus eine digitale Rechnung, auf Wunsch auch per Post.
e. Unternehmen und Organisationen, die ihrem Mitarbeiter ein individuelles Coaching-Programm anbieten, wird die geleistete Arbeit gemäß der Vereinbarung auf Anfrage per Post digital in Rechnung gestellt.
e. Wenn aufgrund höherer Gewalt ein Teil einer Aktivität nicht stattfinden kann, erhält der Teilnehmer eine Rückerstattung im Verhältnis zu dem, was er dadurch verpasst hat. Dies ist die Ausnahme, wenn der verpasste Betrag weniger als 10 % der gesamten Aktivität beträgt. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen.
Artikel 5: Zahlungen durch Unternehmen und Organisationen
a. Der Kunde ist an die Zahlungsverpflichtung gebunden, die mündlich, digital oder schriftlich vereinbart wurde.
b. Sofern nicht ausdrücklich davon abgewichen wird, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen.
c. Zahlungen erfolgen durch rechtzeitige Überweisung auf die angegebene Kontonummer unter Angabe von Name und Rechnung.
Artikel 6: Zahlungen durch Selbstständige und Privatpersonen
a. Bei individuellem Achtsamkeits-Coaching zahlt der Kunde das vereinbarte Beratungshonorar nach Erhalt einer Rechnung und in jedem Fall spätestens 10 Kalendertage nach einer Beratung.
b. Die Zahlung kann auch unmittelbar nach der Coaching-Stunde in bar erfolgen. Eine Rechnung wird immer angeboten und auf Wunsch sofort nach der Coaching-Stunde erstellt, nicht jedoch, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt noch gewünscht wird.
Artikel 7: Zahlungsverzug
a. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, wird die AVOB den Auftraggeber einmal mündlich zur Rechenschaft ziehen. Erfolgt die Zahlung danach nicht, erhält der Auftraggeber eine digitale oder schriftliche Mahnung, nach der die Zahlung innerhalb von sieben Tagen zu erfolgen hat. Ist dies nicht der Fall, ist die AVOB berechtigt, die Zahlung einschließlich der gesetzlichen Zinsen zu verlangen.
d. Sollte ein Inkasso oder ein gerichtliches Verfahren erforderlich sein, um die Zahlung zu erwirken, so gehen die Kosten dafür zu Lasten des Auftraggebers.
Artikel 8: Vergütung
a. Die AVOB bietet Tätigkeiten zu festgelegten Preisen an. Wenn zusätzliche Kosten anfallen, wird dies im Voraus angegeben.
b. Ein Teil des Angebots ist aufgrund seines professionellen Betreuungscharakters von der Mehrwertsteuer befreit. Die Preise für die anderen Aktivitäten enthalten den gesetzlichen Mehrwertsteuersatz.
c. Die Preise für andere als die für Privatpersonen angebotenen Aktivitäten enthalten immer die Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Artikel 9: Verantwortlichkeit der AVOB
a. Die AVOB ist für die Qualität aller Lieferungen verantwortlich und wird sich bemühen, dass diese dem Versprochenen entsprechen.
b. Weder die AVOB noch die Kursleiter sind für eventuelle Folgen der Anwendung und Ausführung des Gelernten im weitesten Sinne verantwortlich; beide können nicht dafür haftbar gemacht werden.
c. Weder die AVOB noch die Kursleiter übernehmen irgendeine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, es sei denn, die Haftpflichtversicherung der AVOB deckt diese und soweit sie bereit ist, dafür zu zahlen.
d. Die AVOB übernimmt keinerlei Garantie für die von ihr gelieferten Waren.
Artikel 10: Verantwortung des Teilnehmers
a. Bei der Teilnahme, unabhängig von der Aktivität, bleibt die Verantwortung für jede Handlung oder Unterlassung beim Teilnehmer, einschließlich der Nutzung der Unterkunft und der Einrichtungen.
b. Der Teilnehmer kann keinen Schaden geltend machen, der auf den Transport durch oder im Namen der AVOB oder eines anderen Teilnehmers zurückzuführen ist.
c. Der Teilnehmer ist und bleibt selbst voll verantwortlich für alle Folgen, die sich aus der Anwendung, Ausführung oder Vorschreibung der unterrichteten Materialien und Methoden zu seinem eigenen Nutzen oder zum Nutzen anderer ergeben. Dies gilt auch für die Nutzung von (Hilfs-)Mitteln in jeglicher Form.
Artikel 11: Kursort
a. Bei der Nutzung von gemieteten Räumlichkeiten wird die AVOB sich bemühen, dass die Qualität den dargestellten Erwartungen entspricht. Der Vermieter ist jedoch für die Sicherheit, Hygiene, Zugänglichkeit usw. verantwortlich.
b. Die AVOB ist berechtigt, ein Ausbildungsmodul an einen anderen Ort zu verlegen, der nicht weiter als 100 km von dem ursprünglich vorgesehenen Ort entfernt ist. Ist die Entfernung größer, können die Teilnehmer unverbindlich auf die Teilnahme verzichten. Ist dies während einer laufenden Maßnahme der Fall, erhält der Teilnehmer eine Rückerstattung im Verhältnis zu dem nicht in Anspruch genommenen Teil.
c. Sollte ein physischer Unterricht aufgrund behördlicher Maßnahmen nicht möglich sein, wird der Unterricht online erteilt. Dies geschieht in Absprache mit den Wünschen und Bedürfnissen der Teilnehmer. Vor allem muss die Qualität des Unterrichts gewährleistet sein.
d. Die AVOB ist berechtigt, eine Aktivität mit Einzelunterricht an einen anderen Ort zu verlegen, der nicht weiter als 15 km vom ursprünglich vorgesehenen Ort entfernt ist. Ist die Entfernung größer, können die Teilnehmer auf die Teilnahme verzichten, ohne dazu verpflichtet zu sein. Sollte dies während einer laufenden Aktivität der Fall sein, erhält der Teilnehmer eine Rückerstattung im Verhältnis zu dem nicht in Anspruch genommenen Teil.
e. Bei Einzelberatungen, wie z.B. Coaching oder Supervision, kann der Klient entscheiden, ob diese online oder vor Ort stattfinden.
f. Sollten physische Treffen aufgrund staatlicher Maßnahmen nicht möglich sein, wird das Coaching oder die Supervision online angeboten.
Artikel 12: Situationen höherer Gewalt
a. Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Erfüllung von Verpflichtungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
b. Wenn sich ein Teilnehmer nach seiner Anmeldung in einer nicht zurechenbaren Situation höherer Gewalt befindet, die eine Teilnahme ab diesem Zeitpunkt ganz oder teilweise unmöglich macht, ist die AVOB bereit, nach bestem Wissen und Gewissen und in Absprache eine Lösung zu finden.
c. Im Falle höherer Gewalt ist die AVOB berechtigt, Änderungen in Bezug auf den Kursleiter, das Unterrichtsmaterial, die geplanten Termine und den Ort, an dem die Aktivität stattfinden soll, vorzunehmen, ohne dass eine Entschädigungspflicht besteht. Selbstverständlich werden dabei die Interessen der Teilnehmer so weit wie möglich berücksichtigt.
d. Wenn der Teilnehmer nachweisen kann, dass Änderungen der geplanten Termine zu unüberwindbaren Problemen führen und er die (weitere) Teilnahme absagen muss, schuldet er nur den Teil der eingegangenen Verpflichtung, der in Anspruch genommen wurde.
e. Bei Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener Verhinderung der Lehrkraft wird in Absprache mit den Teilnehmern ein Ersatz für die Lehrkraft oder eine Verlegung des betreffenden Teils vereinbart.
f. Wenn aufgrund höherer Gewalt ein Teil einer Aktivität nicht stattfinden kann, wird dem Teilnehmer ein Teil seiner Verpflichtung im Verhältnis zu dem, was er versäumt hat, erstattet. Dies ist die Ausnahme, wenn der verpasste Betrag weniger als 10% der gesamten Aktivität beträgt. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen.
Artikel 13: Persönliche Anmeldung
a. Die AVOB gewährleistet die vertrauliche Behandlung der persönlichen Daten der Teilnehmer in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften.
b. Die Namen und Kontaktdaten der Teilnehmer werden in die Kundenkartei der AVOB aufgenommen, um die betreffende Person über die Aktivitäten der AVOB zu informieren. Sollte dies nicht erwünscht sein, so wird dies unverzüglich beachtet.
c. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, seinen Namen und seine Erreichbarkeitsdaten (Adresse, E-Mail, Tel.) an Lehrkräfte und andere Teilnehmer weiterzugeben.
d. Kunden, die den Newsletter abonniert haben, erhalten auf jeden Fall einen Newsletter, auch wenn der Kunde sich sofort wieder abgemeldet hat. Da die AVOB verschiedene Newsletter-Listen unterhält, können tatsächlich zwei Listen nebeneinander laufen.
e. Die AVOB kann nicht nachvollziehen, ob jemand durch die Verwendung unterschiedlicher E-Mail-Adressen doppelte Newsletter erhält.
Artikel 14: Eigentum am Kursmaterial
a. Das Urheberrecht an allen Unterrichtsmaterialien liegt bei der AVOB, es sei denn, es wird Material verwendet, das eindeutig öffentlich zugänglich ist.
b. Das Kursmaterial, dessen Urheberrecht bei der AVOB liegt, darf von den Teilnehmern nicht für andere Zwecke als die persönliche Teilnahme an der Aktivität verwendet, veröffentlicht oder für Dritte vervielfältigt werden, es sei denn, es wurde eine schriftliche Genehmigung bei der AVOB beantragt und diese wurde von der AVOB schriftlich erteilt.
Artikel 15: Reklamationen
a. Die AVOB verfügt über ein Beschwerdeverfahren, das alles regelt, was Beschwerden betrifft. Dieses ist ein untrennbarer Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und kann von jedermann (auch über die Website) eingesehen werden und wird auf Wunsch zugesandt.
b. Jeder, der mit der AVOB einen Vertrag abgeschlossen hat oder abschließen möchte, ist im Falle einer Beschwerde verpflichtet, dieses Beschwerdeverfahren zu nutzen und zu befolgen. Jeder, der in eine Beschwerde verwickelt ist, wird voll und ganz mitarbeiten, um sie auf den darin angegebenen Wegen zu lösen.
c. Wer eine Beschwerde hat, wird zunächst versuchen, diese innerhalb der AVOB zu klären. Gelingt dies nicht oder gibt es Gründe, warum dies nicht möglich ist, steht es dem Beschwerdeführer frei, den Rechtsweg zu beschreiten oder den unabhängigen Beschwerdebeauftragten um eine für alle Beteiligten verbindliche Entscheidung zu bitten.
d. Solange eine Beschwerde nicht geklärt ist, werden alle Beteiligten diese nicht an Dritte weitergeben und alle Daten vertraulich behandeln.
Artikel 16: Anwendbares Recht
Auf jeden Vertrag, an dem die AVOB beteiligt sind, findet das niederländische Recht Anwendung.
Im Falle von Streitigkeiten ist das zuständige Gericht in Tilburg zuständig.
Tilburg, 17. Juli 2023